Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz bringt eine Reihe organisationsrechtlicher Änderungen für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) mit sich. Die eigenständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts werden unter Beibehaltung ihrer föderalen Struktur künftig unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt. Weiterhin ist mit der Reform eine Neubesetzung der Verwaltungsräte verbunden.
Der Verwaltungsrat des künftigen MD Saarland besteht, wie gesetzlich gefordert, aus insgesamt 23 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern:
- 16 durch die Verwaltungsräte oder Vertreterversammlungen der Krankenkassen oder deren Verbände gewählte Vertreter,
- fünf durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes benannte Vertreter von Patienten-, Betroffenen- und Verbraucherschutzorganisationen,
- zwei ebenfalls durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes benannte Vertreter der Landesärztekammer und der maßgeblichen Verbände der Pflegeberufe auf Landesebene (ohne Stimmrecht).
Der neue Verwaltungsrat des MD Saarland hat sich am 22.01.2021 konstituiert. Die bisherigen Vorsitzenden des Verwaltungsrates des MDK im Saarland, Herr Friedhelm Ochs und Herr Jens Colling, sind auch die neu gewählten Vorsitzenden. Hier gelangen Sie zur Übersicht.
Der neue Verwaltungsrat hat zunächst die Aufgabe, eine Satzung für den künftigen Medizinischen Dienst Saarland zu erarbeiten und zu beschließen. Diese wird anschließend zur Genehmigung dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vorgelegt. Am Ende des Monats, in dem die Genehmigung erteilt wird, geht der MDK in den MD über, der sich dann als neue Körperschaft des Öffentlichen Rechts konstituiert.
In der Übergangsphase bleibt die bisherige Gremienstruktur bestehen. Der bis dato amtierende Verwaltungsrat bleibt bis zur Umwandlung des MDK zum MD mit seinen bisherigen Aufgaben im Amt.