Informationen zur Rechtsform, dem Verwaltungsrat und der Satzung
Der Medizinische Dienst Saarland ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (§ 278 SGB V) und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Seine Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, prüft die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung, stellt die Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes unter Beachtung der Richtlinien und Empfehlungen des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 SGB V auf, errichtet Nebenstellen und löst sie auf und wählt und entlastet den Vorstand.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Medizinischen Dienstes nach den Richtlinien des Verwaltungsrates. Er stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den Medizinischen Dienst gerichtlich und außergerichtlich (§279 SGB V).
Der Verwaltungsrat ist kraft Gesetz (§279 SGB V) oberstes Verwaltungsorgan des Medizinischer Dienst Saarland. Er besteht aus 23 Vertretern und Vertreterinnen:
- 16 Vertreter/Vertreterinnen werden von den Verwaltungsräten oder Vertreterversammlungen der Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen Krankenkasse, der Ersatzkassen und der BAHN-BKK gewählt.
- Sieben Vertreter/Vertreterinnen werden von der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes benannt, davon
- fünf Vertreter/Vertreterinnen auf Vorschlag der Verbände und Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Patienten und Patientinnen, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen und der pflegenden Angehörigen sowie der im Bereich der Kranken- und Pflegeversorgung tätigen Verbraucherschutzorganisationen jeweils auf Landesebene sowie
- zwei Vertreter/Vertreterinnen jeweils zur Hälfte auf Vorschlag der Landespflegekammern oder der maßgeblichen Verbände der Pflegeberufe auf Landesebene und der Landesärztekammern.
- Der Gesetzgeber hat eine paritätische Sitzverteilung zwischen Frauen und Männern vorgegeben.